XRechnung erstellen: was Sie dafür brauchen
Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei. Diese Seite beschreibt, welche Angaben Sie dafür bereitlegen, welche Entscheidungen beim Erstellen anstehen und was in der Datei steht. Ein kostenloses Browser-Werkzeug zum Erstellen und Prüfen einer XRechnung ist in Vorbereitung und noch nicht online.
Was Sie vorher bereitlegen
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum, bei Bedarf Leistungs- und Fälligkeitsdatum.
- Ihre Angaben als Verkäufer: Name oder Firma, Postleitzahl, Ort, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, außerdem Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die drei Kontaktangaben verlangt der Standard XRechnung ausdrücklich (Regeln BR-DE-5 bis BR-DE-7).
- Die Angaben des Käufers: Name, Postleitzahl, Ort und eine elektronische Adresse, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse.
- Die Leitweg-ID oder eine andere Käuferreferenz. Was in dieses Feld gehört, erklärt die Seite Leitweg-ID und Käuferreferenz.
- Je Position eine Bezeichnung, die Menge, die Einheit und den Einzelpreis netto.
- Falls Ihre Rechnung Kontoangaben enthalten soll: die Felder BT-84 (Kennung des Zahlungskontos, IBAN), BT-85 (Name des Zahlungskontos) und BT-86 (Kennung des Zahlungsdienstleisters, BIC) der Datengruppe BG-16 Ihrer eigenen Rechnung.
Die Entscheidungen beim Erstellen
- Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung. Als Kleinunternehmer lässt sich die Rechnung abbilden, indem jede Position die Steuerkategorie E mit Steuersatz 0 erhält und die Datei einen Befreiungsgrund nennt, zum Beispiel „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“. Sonst erhält jede Position einen Steuersatz, zum Beispiel 19 oder 7. Ob Abbildung und Formulierung für Ihre Rechnungen passen, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
- Syntax. Zur Auswahl stehen UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Beide Syntaxen sind für XRechnung zugelassen; fragen Sie im Zweifel Ihren Empfänger, welche er verarbeitet.
- Positionen und Summen. Das Positionsnetto ist Menge mal Einzelpreis, auf Cent gerundet. Die Summen der Rechnung müssen zu den Positionen passen, sonst sind die Rechenregeln der Norm verletzt.
- Prüfung vor dem Versand. Was eine Prüfung leistet und womit sie möglich ist, steht weiter unten und auf der Seite E-Rechnung prüfen.
Was in der Datei steht
Eine Datei nach XRechnung 3.0 trägt die Spezifikationskennung dieses Standards. Die Datengruppe BG-16 enthält den BT-81 Zahlungsart-Code Ihrer Rechnung. Die elektronischen Adressen von Verkäufer und Käufer stehen in eigenen Feldern. Die Steuer wird je Steuerkategorie und Steuersatz ausgewiesen; die Norm vergleicht den Steuerbetrag mit der Summe der Nettobeträge dieser Kategorie.
XRechnung ist die deutsche Ausprägung der europäischen Norm EN 16931 und wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betrieben. Hintergrund dazu steht im Wikipedia-Artikel zu XRechnung.
Was eine XRechnung nicht ist
- Sie ist keine PDF-Ansicht und keine ZUGFeRD-Datei. Es entsteht nur XML. Den Unterschied erklärt die Seite XRechnung oder ZUGFeRD.
- Sie versendet sich nicht selbst. Sie übermitteln die Datei auf dem Weg, den Sie mit dem Empfänger vereinbart haben, zum Beispiel als E-Mail-Anhang oder über das Portal Ihres Auftraggebers.
Nach dem Erstellen: Prüfung einplanen
Die KoSIT veröffentlicht einen Validator und die passende Konfiguration für XRechnung als freie Software. Für wichtige Rechnungen lohnt sich ein Lauf mit dem KoSIT-Validator und der Validator-Konfiguration XRechnung, die beide frei auf GitHub liegen. Auch eine Datei ohne Meldungen kann beim Empfänger abgelehnt werden, zum Beispiel wegen einer unbekannten Leitweg-ID.
Müssen Sie überhaupt eine E-Rechnung schreiben?
Das hängt von Ihrem Umsatz, Ihrem Kunden und den Übergangsfristen ab. Für Kleinunternehmer gilt eine eigene Ausnahme. Die Seite E-Rechnung für Kleinunternehmer fasst die Regeln mit Fundstellen zusammen.