E-Rechnung für Kleinunternehmer: Übersicht

Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) „eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“. Eine PDF-Datei ohne strukturierte Daten ist demnach eine sonstige Rechnung. Zwei Formate mit strukturierten Daten sind XRechnung, eine reine XML-Datei, und ZUGFeRD, eine PDF-Datei, in der das XML steckt.

Kleinunternehmer dürfen ihre Rechnungen weiterhin als sonstige Rechnung übermitteln, also auch auf Papier. Das steht in § 34a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Eine Ausnahme für eingehende Rechnungen steht dort nicht: Rechnen Sie damit, dass Lieferanten Ihnen strukturierte Rechnungen schicken. Beide Vorschriften wurden am 6. Oktober 2026 im Portal „Gesetze im Internet“ gelesen.

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In Vorbereitung

Ein kostenloses Browser-Werkzeug zum Erstellen und Prüfen einer XRechnung ist in Vorbereitung und noch nicht online.